Soll ich meine Immobilie selbst verkaufen?
Oder doch lieber einen Makler damit beauftragen?
Welche Vorteile bringt mir ein Makler überhaupt?
Soll ich meine Immobilie selbst verkaufen?
Oder doch lieber einen Makler damit beauftragen?
Welche Vorteile bringt mir ein Makler überhaupt?
Wir verfügen über eine Kartei mit mehreren tausend Kaufinteressenten, welche auf der Suche nach einer Immobilie sind.
Ein Privatverkäufer hat keine Interessentenkartei.
Wir können Ihre Immobilie auf mehreren Netzwerken wie Facebook, LinkedIn, Handels- und Gewerbeverein Lachen-Altendorf, Schweizerische Maklerkammer SMK mit über 100 Mitgliederfirmen vermarkten.
Ein Privatverkäufer kann nicht alle Netzwerke nutzen, welche wir bieten.
Wir publizieren Ihre Immobilie auf allen bedeutenden Immobiliensuchportalen, um ein Maximum an potenziellen Kaufinteressenten zu erreichen und viele Anfragen zu generieren.
Ein Privatverkäufer verwendet fast ausschliesslich ein bis zwei Portale und erhält deutlich weniger Anfragen.
Wir arbeiten mit einem Berufsfotografen zusammen, welcher seit vielen Jahren auf die Immobilienfotografie spezialisiert ist. Die Fotos werden mit einer Profikamera inkl. Stativ erstellt und abschliessend mit einem Bildbearbeitungsprogramm weiterentwickelt. Wir bieten auch Luftaufnahmen, virtuelle Touren und Videos an. Somit wird Ihre Immobilie bestmöglich in Szene gesetzt.
Ein Privatverkäufer macht die Fotos oft selbst, mit Handykamera oder Digitalkamera. Oft zu sehen sind schlechte Lichtverhältnisse, unscharfe Bilder, fehlende Weitwinkelobjektive und Objektivkorrekturen, störende Gegenstände auf dem Foto, Gegenlicht, zur falschen Tageszeit fotografiert, etc.
Wir gewähren eine bestmögliche Erreichbarkeit per Telefon, SMS, WhatsApp oder E-Mail. Wir sind ganztags verfügbar.
Der Privatverkäufer ist oft berufstätig. Insbesondere während der Arbeitszeit ist er nicht oder nicht gut zu erreichen und nicht in der Lage Termine wahrzunehmen.
Unsere Verkaufsdokumentation gehört zu den besten in der Immobilienbranche. Sie ist ausführlich, informativ, attraktiv, schafft Sicherheit und Vertrauen. Ein Kaufinteressent ist damit optimal dokumentiert für das Finanzierungsgespräch bei der Bank. Je besser die Unterlagen, desto besser die Einschätzung des Kreditgebers und desto höher der Verkaufserfolg.
Privatverkäufer sind oft unvollständig dokumentiert, unwissend was alles zur Verkaufsabwicklung benötigt wird und überfordert mit der Aufbereitung einer professionellen Verkaufsdokumentation.
Jeder hat sein Expertengebiet, wo er sich umfassend auskennt und sein Geld wert ist. Wir sind ausgebildete Spezialisten im Bewerten, Verkaufen und Vermieten von Wohnimmobilien. Dies schon seit über 15 Jahren, tagtäglich. Schon über 350 Immobilien haben wir erfolgreich und zur besten Zufriedenheit der Auftraggeber verkauft.
Der Privatverkäufer verkauft eine Immobilie im Durchschnitt ein- bis zweimal im Leben. Es gibt unzählige Hürden und Stolpersteine. Mit fehlendem Wissen und laienhafter Vorgehensweise geht oft viel Geld verloren.
Wir pflegen die Zusammenarbeit mit dem grössten Hypothekenvermittler der Schweiz. Banken, Versicherungen und Pensionskassen haben teils unterschiedliche Finanzierungsanforderungen und schätzen die Immobilie teils unterschiedlich ein. Wenn die Hausbank des Kaufinteressenten die Finanzierung ablehnt oder mehr Eigenkapital als üblich fordert, bieten wir alternative Finanzierungspartner, damit die Immobilienfinanzierung zustande kommt.
Die Möglichkeiten des Privatverkäufers sind in der Regel auf die Finanzierungspartner mit bestehender Geschäftsbeziehung beschränkt. In den meisten Fällen sind dies ein bis zwei Banken.
Mit dem Verkauf einer Immobilie muss eine Steuererklärung für die Grundstücksgewinnsteuer und eventuell ein Antrag um Steueraufschub infolge Ersatzbeschaffung ausgefüllt werden. Wir sind Ihnen bei der Vorausberechnung der Grundstücksgewinnsteuer und der Sicherstellung behilflich und beraten Sie gerne. Das Verkaufshonorar des Maklers kann bei der Grundstücksgewinnsteuer in Abzug gebracht werden und somit viel Geld eingespart werden.
Der Privatverkäufer kennt sich in der Regel mit der Grundstücksgewinnsteuer nicht oder nur teilweise aus. Er muss Zeit aufwenden und/oder Kosten für den Steuerberater/Treuhänder übernehmen. Die Aufwendungen des Privatverkäufers können bei der Grundstücksgewinnsteuer nicht abgezogen werden.